Die Buchung wird durch eine schriftliche Bestätigung des Hotels verbindlich.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Betreiber des Boutique Hotel Wolfstein ist die Wolfsheim Finanz & Kapital Service GmbH, Kurfürstendamm 124, 10711 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Anna Lieberenz. Der Vertrag kommt zwischen dem Gast und der Betreiberfirma zustande.
Mit der Buchung (telefonisch, per E-Mail oder über die Homepage) bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
Das Hotel ist verpflichtet, bei unvorhergesehener Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer anzubieten oder bereitzustellen. Bei höherer Gewalt besteht keine Verpflichtung zum Schadenersatz.
Der Gast ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, der bei der Bestellung vereinbart worden ist. Grundsätzlich gilt die jeweilige gültige Preisliste des Hotels. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet sich der Gast, den vereinbarten Preis zu zahlen. Dieses gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Die Bezahlung des Zimmerpreises sowie zusätzliche Kosten erfolgt spätestens am letzten Tag des Aufenthaltes. Bei längerem Aufenthalt kann das Hotel Abschlagszahlungen verlangen.
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und sollten bis 18.00 Uhr in Anspruch genommen sein. Bei späterer Anreise muss dieses dem Hotel mitgeteilt werden. Am Tage der Abreise stehen die Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Werden die Zimmer über diesen Zeitpunkt hinaus benötigt, bitten wir um vorherige Mitteilung.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (per E-Mail ausreichend).
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für Direktbuchungen:
bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei
bis 2 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Logispreises
ab 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des vereinbarten Logispreises
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich in unserem Hotel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleit diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an unser Hotel ganz oder teilweise entfallen. Für eine Haftung unseres Hotels auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
Unser Hotel haftet, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet unser Hotel nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast bzw. der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
Sofern unser Hotel gemäß Absatz 7 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf die Schäden begrenzt, mit deren Entstehen wir nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen müssen.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn unser Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, noch für gesetzliche Ansprüche.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungshilfen und sonstiger Dritter, deren sich unser Hotel zur Vertragserfüllung bedient.
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem der Gast vom schädigenden Ereignis erfahren hat. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Unser Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthaltes für den Gast erkennbar als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die von unserem Hotel bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese im Angebot bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.